Das Bundeskabinett hat basierend auf dem 2-Säulen-Eckpunktepapier im August 2023 eine teilweise Legalisierung von Cannabis beschlossen. Das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2024 vorgesehen, wie aus der Pressemitteilung des Bundeskabinetts hervorgeht. Mit der Legalisierung will die Ampel den Schwarzmarkt und die Drogenkriminalität eindämmen. Damit droht jetzt am Ende sogar noch dem Schwarzmarkt ein Fachkräftemangel.
Cannabis wird aus dem Betäubungsmittelgesetz herausgenommen. Der Kauf und Besitz von Cannabis bis zu 25 Gramm täglich ist dann für Erwachsene straffrei. Pro Monat sind maximal 50 Gramm Cannabis gestattet. Für junge Erwachsene vom 18. bis zum 21. Lebensjahr liegt die Höchstgrenze bei 30 Gramm Cannabis pro Monat. Wer Cannabis konsumieren möchte, kann dieses in einem sogenannten „Cannabis Social Club” (CSC) kaufen.
Der CSC versorgt seine Mitglieder mit hochqualitativen Cannabisprodukten aus eigenem Anbau. Auch Schulungen und Workshops über die Gefahren des Missbrauchs von Cannabis wird es hier geben. Neben Cannabinoiden (CBD) enthält das Hanfgewächs Tetrahydrocannabinol (THC), der für seine psychoaktive bzw. berauschende Wirkung bekannt ist. Cannabis kann Auswirkungen auf den Körper und die Psyche haben.
Zu den Nebenwirkungen zählen:
- trockener Mund und trockene Kehle
- Schwindel und Übelkeit bis hinzu zum Erbrechen und Durchfall
- Atemwegsprobleme bis hin zur Beeinträchtigung der Lungenfunktion
- Herz-Kreislauf-Effekte: Blutdruckanstieg und Herzrasen
- erweiterte Pupillen und gerötete Augenbindehäute
- Zustände von Desorientiertheit, Verwirrtheit
- verändertes Fühlen: Euphorie, Rede- und Lachdrang, aber auch Angst und Panikgefühle
- veränderte Wahrnehmung bis hinzu Halluzinationen oder Psychosen
- Entspannung
- Beeinträchtigung der kognitiven Leistungsfähigkeit: eingeschränkte Merkfähigkeit, eingeschränkte Aufmerksamkeit, Konzentrationsschwäche
Kiffen: Ja, nein, vielleicht? Nebenwirkungen von Cannabis genauer betrachtet
Herzrasen – Cannabis lässt im wahrsten Sinne des Wortes das Herz höher schlagen, großartig! Auch Euphorie und Entspannung klingen sicherlich verlockend. Eingeschränkte Lungenfunktion? Kein Problem. Das Atmen wird schon lange überbewertet. Beim nächtlichen Kiffen geht es munter atemlos durch die Nacht, bis ein neuer Tag erwacht.
Psychosen, Angstzustände oder Halluzinationen? Das hört sich auf den ersten Blick nicht gerade angenehm an. Aber vielleicht erleben Cannabisfans die durch den Rausch entstandene Welt sogar als schön. Bei den aktuellen negativen Nachrichten aus aller Welt ist es ganz und gar verständlich, der Realität entfliehen zu wollen. Und vielleicht findet im Rausch nicht nur Alice das eigene Wunderland.
Zu Risiken oder Nebenwirkungen fragen Sie einfach Ihren Cannabis Social Club (CSC). Verstehen Sie dies aber auf gar keinen Fall als Werbung für einen CSC. Es gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoring Verbot für Konsumcannabis und für Anbauvereinigungen. Ob Sie Cannabis konsumieren wollen oder nicht, entscheiden Sie also bitte schön selbst.
Der Legalisierung zum Trotz: Warum Kinder und Jugendliche nicht kiffen werden
Im CSC gilt der Jugendschutz. Für Jugendliche unter 18 Jahren bleibt der Besitz und Konsum von Cannabis nach wie vor verboten. Das menschliche Gehirn gilt bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres als noch nicht vollständig ausgereift. Cannabis kann daher einen Einfluss auf die Gehirnentwicklung haben. Eine Beeinträchtigung der kognitiven Leistungsfähigkeit ist hierbei zu befürchten.
Es wäre natürlich äußerst bedauerlich, wenn sich Schüler:innen infolge des Cannabiskonsums plötzlich nicht mehr an das Schulwissen erinnern könnten. Matrizenrechnung oder die Bestimmung eines daktylischen Hexameters sind schließlich (über-)lebenswichtige Grundlagen des Alltags in der Wissensgesellschaft. Oder noch schlimmer: Die persönliche Leistung im Hochsprung verschlechtert sich oder die künstlerische Leistung lässt nach.
Sport und Kunst sind schließlich seit eh und je die wichtigsten Schulfächer! Diese essentiellen Kenntnisse und außerordentlichen Fähigkeiten werden selbstverständlich auch in jedem Bewerbungsgespräch abverlangt und abgeprüft. Daher sollten auch Volljährige noch einmal besonders gründlich eruieren, ob sie kiffen oder einen Hash-Brownie naschen wollen.
Kinder und Jugendliche sollen vom Cannabiskonsum erst gar nichts mitbekommen. Der Konsum wird in weiser Voraussicht in der Nähe von Schulen oder Kitas untersagt. Außerdem gilt in Fußgängerzonen ein Kiffverbot zwischen 7 und 20 Uhr. Richtig gut durchdacht. Denn alle Unter-18-Jährigen schlafen bereits um 20 Uhr. Jugendliche werden auch gar nicht auf die Idee kommen, erwachsene Freund:innen nach Gras zu fragen.
Als Ausweg bleibt: Weiterhin saufen statt kiffen
Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr bleibt aus Ausweg noch der Alkohol, wenn sie einen Rauschzustand erreichen wollen. Bier, Wein und Sekt dürfen schließlich nach wie vor bereits ab dem 16. Lebensjahr gekauft und konsumiert werden. Eine gute Entscheidung?
Alkohol kann zu einer Reihe von Nebenwirkungen führen, etwa zu:
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Herzinsuffizienz oder Schlaganfall
- Lebererkrankungen wie Hepatitis oder Leberzirrhose
- Persönlichkeitsverände-rungen wie Unzuverlässigkeit, Reizbarkeit, Unruhe und übertriebene Eifersucht
- Ängsten und Depressionen
- Entzündungen der Bauchspeicheldrüse (Pankreatitis)
- Entzündungen der Magenschleimhaut (Gastritis)
- Konzentrationsschwierigkeiten bis hin zu Gedächtnislücken
- schlechter Impulskontrolle
Gedächtnisverlust? Herzinsuffizienz? Schlaganfall? Leberzirrhose? Ist ja alles halb so wild! Während es strikte Auflagen für Cannabis geben wird, bleibt der menschenfreundliche Alkohol nach wie vor überall leicht zugänglich. Gut, dass es eine solch transparente Regelung gibt! Bier ist freilich auch das bayerische Grundnahrungsmittel.
Das Komasaufen auf der Wies’n und im Fußballstadion und die daraus resultierenden Eskalationen werden daher auch längst toleriert. Das 5. Bier können Alkoholfans weiterhin im öffentlichen Lokal einer Fußgängerzone zur Mittagszeit mit Genuss zu sich nehmen. Kiffen in Fußgängerzonen ist dagegen erst nach 20 Uhr möglich.
Für Cannabis-Konsument:innen ist es aber kein Problem, die Uhrzeit im Blick zu haben. Ob sich eine Schule oder Kita in der Nähe befindet, ist für sie ebenfalls leicht erkennbar. Zu den möglichen Nebenwirkungen von THC zählen schließlich erweiterte Pupillen. Wer kifft, wird in Zukunft also im wahrsten Sinne des Wortes mit offenen Augen durchs Leben gehen.
Weiterer Beitrag der Autorin: Warum eigentlich vegan?