Kirche gegen Staat
Kirchenasyl als Freiraum für Geflüchtete – im Gespräch mit Benedikt Kern.
Im Zuge der weltweiten Fluchtbewegungen und Flüchtlingsströme gibt es seit 2013 einen enormen Zuwachs an Asylsuchenden in Deutschland. Nach Auskunft der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Kirchenasyl gibt es zurzeit von 445 aktiven Kirchenasylen mit mindestens 674 Personen, davon sind etwa 125 Kinder. 375 der Kirchenasyle sind sogenannte Dublin Fälle. (Stand: 17.04.2018).
Kirchenasyl bedeutet ein zeitlich befristeter Schutz von Geflüchteten ohne legalen Aufenthaltsstatus, denen bei einer Abschiebung nicht hinnehmbare soziale, inhumane Härten drohen. Das Kirchenasyl beruft sich auf die biblische Tradition der Sorge um Fremde (Z.B.: Lev. 19,34; Dtn. 24,17a; Mt. 25,35b). Der Versuch, Menschen durch Schutzräume vor staatlichen Verfolgungen zu schützen, wurzelt in der Tradition der Tempel- und Heiligtumsasylen. Im Jahre 1803 wurde im damaligen Königreich Bayern infolge der Säkularisation diese Art kirchlicher Schutzzonen abgeschafft. Jedoch gab es schon davor sogenannte Stadtasyle, z.B. in der Stadt Freising, die damals noch nicht zu München gehörte. In Deutschland entwickelte sich seit 1983 eine Art Institution des Menschenrechtsschutzes, die seitdem schon mehrere Tausend Menschen vor Abschiebungen gerettet hat. 1994 vernetzten sich Flüchtlings-Initiativen zur Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Kirchenasyl. Anlässlich des 20jährigen Jubiläums äußerten sich die beiden großen Kirchen in Deutschland wie folgt:
Der Schutz von Menschen vor Lebensgefahr [gehört] zum kirchlichen Kernauftrag.“
„Weit davon entfernt, den Rechtsstaat in Frage zu stellen, können Kirchenasyle also einen Beitrag dazu leisten, das oberste Ziel des Rechts zu verwirklichen: den Schutz der Menschenwürde.“
• 29 Jahre, katholischer Theologe und Flüchtlingsaktivist
• engagiert sich im Ökumenischen Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW e.V.
• ehrenamtliche Mitarbeit im Münsteraner Institut für Theologie und Politik (ITP)
Persönliches Engagement
Tobias Heinzelmann: Benedikt, was hat dich dazu bewogen, dich mit dem Kirchenasyl zu beschäftigen? Was bedeutet für dich Kirchenasyl?
Benedikt Kern: Das Kirchenasyl ist eine besonders effektive Form, Menschen vor Abschiebungen zu schützen. Mein Anliegen war und ist, das Kirchenasyl voranzubringen. Aus meiner christlichen Grundüberzeugung heraus möchte ich ganz bewusst für den Menschenrechtsschutz eintreten. In der Kirchenasylpraxis hat man es mit sehr unterschiedlichen Menschen aus unterschiedlichen Kulturen und Ländern zu tun, von denen jeder seine eigene Lebensgeschichte mitbringt. Jeder Mensch ist somit ein Einzelfall. Doch gerade die Vielzahl solcher Einzelfälle, auch Härtefälle genannt, macht auf die systematische Entrechtung Geflüchteter aufmerksam, die abgeschoben werden sollen.
In welchen Netzwerken oder Bündnissen bist du aktiv? Was sind dort deine Aufgaben?
Ich habe 2015 das „Netzwerk Kirchenasyl“ in Münster mit gegründet. Dies ist ein Zusammenschluss verschiedener sozialer, politischer und kirchlicher Akteure. Außerdem bin ich im „Bündnis gegen Abschiebungen Münster“ aktiv. Dort arbeiten wir in Kooperationen mit dem Ökumenischen Netzwerk Asyl in der Kirche in Nordrhein-Westfalen. Es finden regelmäßige Treffen zum gemeinsamen Austausch und zur Besprechung von aktuellen Kirchenasylfällen statt. Im Münsteraner Institut für Theologie und Politik sind meine Schwerpunkte Flucht und Migration sowie Theologie an der Schnittstelle von Kirche und sozialen Bewegungen.
Der Fokus meiner Arbeit liegt aber ganz klar auf dem Kirchenasyl, dabei geht es mir vor allem um eine theologische Perspektive und Reflexion. Aus diesem Grund bieten wir Tagungen, Veranstaltungen, Seminare zum Thema „Kirchenasyl“ an. Unsere Hauptaufgabe besteht dann darin, Kirchengemeinden wegen Kirchenasylen anzufragen, sie zu besuchen, zu beraten und ebenso lokale Netzwerke zu unterstützen.
Wie haben bisher die Kirchengemeinden reagiert, wenn du sie zum Kirchenasyl beraten hast?
Die Reaktionen sind bisher sehr unterschiedlich ausgefallen. Manche Gemeinden reagieren auf diese Thematik eher zurückhaltend, andere machen sich Sorgen, dass sie sich durch die Gewährung eines Kirchenasyls strafbar machen könnten. Wieder andere wollen mit aller Entschiedenheit ein Kirchenasyl durchführen und Betroffene aufnehmen. Hier handelt es sich hauptsächlich um jene Gemeinden, die bereits ein oder mehrere Kirchenasyle durchgeführt haben, die auch erfolgreich zu Ende gegangen sind. Bei anderen Gemeinden, die eine ablehnende Haltung zeigen, ist es ganz wichtig, kontinuierlich dranzubleiben und diese immer wieder anzufragen. Betroffene wenden sich durch Beratungsstellen, Anwälte oder Unterstützerkreise an uns. Zuerst muss jeder Einzelfall geprüft werden, z.B. aus welchem Land die Betroffenen ursprünglich kommen, ob sie untergetaucht waren, von wem sie unterstützt werden etc.
Wir geben ihnen dann Kontaktadressen zu Kirchengemeinden oder fragen diese selbst an. Mit den einzelnen Gemeinden müssen zunächst juristische und praktische Fragen sowie administrative Dinge geklärt werden, um überhaupt ein Kirchenasyl durchführen zu können. Das betrifft gerade die bei Dublin-Fällen eingereichten Härtefalldossiers, die zum Ziel haben den Selbsteintritt des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu erwirken.
Politischer Hintergrund
Die Europäische Union verhandelt zurzeit die neue Dublin-IV-Verordnung, um sich weiterhin verstärkt gegen Flüchtlinge abzuschotten. Sollte diese Verordnung in Kraft treten, welche Konsequenzen hätte sie dann für das Kirchenasyl in Deutschland?
Dies würde auf jeden Fall gravierende und einschneidende Konsequenzen haben, weil dadurch die Kirchenasyl-Praxis immens erschwert würde. Mit der neuen Verordnung sollen Überstellungsfristen und die Möglichkeit des Selbsteintrittsrechts abgeschafft werden. Dadurch wären die derzeitigen Kirchenasyle zur Überbrückung der Fristen nicht mehr möglich. Dublin IV würde auch zu noch konsequenteren Abschiebungen führen, z.B. von Minderjährigen, und wurde den Familiennachzug nahezu unmöglich machen.
Unterm Strich soll eine noch restriktivere Umsetzung des Dublin-Systems erreicht werden, dass Geflüchtete an die süd-östlichen Ränder Europas abgeschoben werden, während sich andere EU-Staaten, wie z.B. Deutschland, ihrer Verantwortung ganz entziehen. Da dies aber ein massiver Eingriff in die Selbstbestimmung Geflüchteter und in die Einhaltung zentraler Menschenrechte darstellt, ist eine Kritik an diesem System unausweichlich. Das Kirchenasyl macht hier deutlich, dass es aufgrund der jüdisch-christlichen Tradition notwendig ist, die Menschenrechte für alle Geflüchtete, gleich welcher Herkunft, lautstark einzufordern. Durch die zunehmenden Dublin-Abschiebungen im Jahr 2017 (über 7000 Rückführungen) ist zudem der Druck auf Geflüchtete enorm gestiegen. Dies führt auch dazu, dass es eine höhere Zahl von Kirchenasylen gibt.
Welche Auswirkungen haben die Asylrechtsverschärfungen, wie sie die Bundesregierung beschlossen hat, für das Kirchenasyl?
In den letzten Jahren wurden leider immer wieder neue Asylrechtsverschärfungen verabschiedet. Diese haben beschleunigte Ausreisen zur Folge und erklären zusätzliche Staaten zu sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“. Als Beispiel sind die Sinti und Roma aus dem Westbalkan zu nennen. Sie werden dorthin zurückgeschickt, ohne ein Bleiberecht und eine Zukunftsperspektive zu bekommen. Durch diese restriktive und rassistische Abschiebepolitik, die durch die Verschärfungen weiter ausgebaut wurde, wird der Druck auf das Kirchenasyl und auf einzelne Gemeinden stark erhöht. Momentan bearbeiten wir in NRW über 130 Anfragen solcher Härtefälle. Denn je mehr Abschiebungen es gibt, desto mehr Kirchenasyle werden leider nötig. Aus diesem Grund müssten Kirchengemeinden und Kirchen-Amtsträger politisch in die Offensive gehen. Sie müssten viel stärker in die Öffentlichkeit treten und diese Abschiebepraxis skandalisieren und so auf die Behörden den Druck erhöhen.
Speziell in Bayern wurden im letzten Jahr Pfarrerinnen und Pfarrer strafrechtlich belangt, weil sie Kirchenasyl gewährt haben. Warum steht der Staat dem Kirchenasyl so skeptisch bis ablehnend gegenüber?
Zunächst einmal ist das Kirchenasyl eine Praxis des zivilen Ungehorsams und stellt sich bewusst gegen das geltende Asylgesetz. Die politische Brisanz spiegelt sich darin wider, dass die Gewährung eines Kirchenasyls zwar nicht legal, aber dennoch legitim ist. Denn es geht um den Schutz, wo juristisch keine Möglichkeit mehr besteht. Das Kirchenasyl ist als eine „ultima ratio“ zu verstehen, als eine letzte Möglichkeit, Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Strafverfahren in Bayern wurden eingestellt, hier ging es in erster Linie um eine Einschüchterung seitens der Behörden. Deswegen ist es wichtig, dass die Gemeinden weiterhin mutig Kirchenasyl in Bayern gewähren.
Bedeutung der Zivilgesellschaft: Bleiberecht für alle
In Hinblick auf eine gelebte Willkommenskultur, wie könnten mehr Menschen für das Thema „Kirchenasyl“ begeistert werden?
Gerade das ist für mir ein sehr wichtiges Thema! Ich möchte Menschen gegen Abschiebungen mobilisieren und sie gegen ungerechte Strukturen sensibler machen. Lokale wie regionale Willkommensinitiativen und Flüchtlingsinitiativen sollten besser vernetzt sein, sich zum regelmäßigen Austausch treffen und in der medialen Öffentlichkeit präsenter sein. Mir ist vor allem die theologische Bearbeitung dieser Thematik sehr wichtig, z.B. was den Umgang Jesu mit dem Sabbatgebot betrifft oder den Umgang mit dem Fremden am Beispiel des auserwählten Volkes Israel. Die prophetische Kritik an Unrechtsstrukturen und Unterdrückungsverhältnissen ist schließlich in unserem Glauben zentral und sie versucht Utopien einer neuen Gesellschaft zu entwerfen. Diese Kritik betrifft auch das derzeitig herrschende Asylsystem. Ich möchte, dass sich Kirchengemeinden viel mehr für Geflüchtete einsetzen. Sie sollten sich viel stärker politisch positionieren.
Die Kirchenasylpraxis, die häufig als „Beihilfe zum illegalen Aufenthalt“ kritisiert wird, z.B. von Seiten des Innenministeriums, macht genau das Scheitern jener Asyl- und Flüchtlingspolitik deutlich, die auf konsequente Abschiebung und Abschottung setzt. Dabei werden grundlegende Menschenrechte ausgehebelt.
Wie könnte deiner Meinung nach eine auf den Menschenrechten basierte Flüchtlingspolitik aussehen?
Das Beste wäre, wenn es gar keine Fluchtgründe mehr geben würde, um das zu erreichen bräuchte es weltweit ein anderes Wirtschaftssystem, eine entschlossenere Bekämpfung der Fluchtursachen sowie eine gerechtere, humanere Flüchtlingspolitik. Die Selbstbestimmungsrechte aller Menschen müssten wieder beachtet werden. Damit meine ich, dass jeder Mensch das Recht hat zu reisen, zu bleiben und seine eigene Zukunft aufzubauen. Kurzum: Jeder sollte im Sinne der globalen Bewegungsfreiheit sein Leben so gestalten können, wie er es für richtig hält. Geflüchtete brauchen hierfür mehr Freiräume, Freiräume in denen sie Schutz und Sicherheit finden können.
Desweiteren braucht es in unserer Gesellschaft lokale und regionale solidarische Strukturen, die ihre Herzen für Geflüchtete öffnen und diese aufnehmen. Daher sollten sich engagierte Christinnen und Christen nicht mit gesellschaftlichen Vorgaben zufriedengeben, sondern sich verstärkt in politische Debatten in einem menschenrechtlich-solidarischen Sinne einmischen.
Benedikt, vielen Dank für dieses Gespräch und weiterhin alles Gute für deine so wichtige Arbeit.
Kontaktdaten:
Friedrich-Ebert-Str. 7 | D-48153 Münster
Tel.: 0049/(0)251/524738 | Tel. (Kirchenasyl) 0251-39995692
Fax: 0049/(0)251/524788
Institut für Theologie und Politik
Weitere Infos zum Kirchenasyl:
Netzwerk Kirchenasyl Münster – Bericht über Vortrag
Netzwerk Kirchenasyl Münster – Münsterland-Vernetzung
Münsteraner Bündnis gegen Abschiebungen
Kirchenasyl – Erzbistum München
Pro Asyl – Der Einzelfall zählt!
inEUmanity – take action against fortress europe
Fotoquelle (Header-Bild): Tobias Heinzelmann