Als Corona viele Menschen in den Lockdown verbannte, träumten andere vom schnellen Geld. Die Gesetzeslage war unübersichtlich, es musste gehandelt werden. Viele haben in diesen Tagen doppelt so hart gearbeitet, andere dagegen geschäftliche Chancen ausgenutzt. In diesen Wochen wird einiges davon gerichtlich aufgearbeitet. Was vor einem Landgericht verhandelt wird, ist kein kleines Delikt mehr und Gefängnis eine mögliche Bestrafung.
Alfons Kuhn blättert in einem abgegriffenen Aktenordner, der neben dem Security-Check beim Einlass im Justizzentrum auf einem Beistelltisch liegt. Hier sind alle Termine des laufenden Tages abgeheftet. Jeder, der zu Gericht muss, blättert hier auf der Suche nach dem richtigen Sitzungssaal.
Vor fünf Jahren hat sich Alfons Kuhn für das Ehrenamt als Laienrichter gemeldet. Seitdem ist er hier am Landgericht tätig. Ein freundlicher, entspannter Herr, der beruflich nicht mehr aktiv ist. Heute hat er keinen Schöffendienst, er ist hier, um seine Tätigkeit bekannter zu machen.
Auf dem Weg in den Verhandlungssaal B 173 passieren wir diverse Gänge, in denen überall Sitzgelegenheiten und Automaten mit Süßigkeiten stehen. Gewartet wird hier routinemäßig. Das Haus an der Nymphenburger Straße in München ist in die Jahre gekommen, viel Beton, mit großflächig gelben Metallpaneelen an den Wänden, eine Mischung aus Brutalismus und dem Versuch farbenfroher Freundlichkeit. Die dicken Mauern, die Außen von Innen trennen, machen das Haus zu einer Festung. Kuhn sieht sich die vielfältigen Aushänge und Plakate an, die sonst kaum jemanden interessieren. Er läuft hier wie selbstverständlich herum, wie einer, der sich auskennt.
Das Amt des ehrenamtlichen Richters geht auf die politische Aufklärung im 19. Jahrhundert und die Emanzipation des Bürgertums zurück. Die Beteiligung von Nichtjuristen an der Rechtsprechung sollte den Einfluss der Obrigkeit verringern.
Aus: Wikipedia
Die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter hat eine lange Tradition. Das Volk soll Einfluss nehmen auf die Urteilsfindung. Zugleich sollen Schöffen auch Multiplikatoren für ein demokratisches Rechtsverständnis sein. Sie sitzen nicht nur am Landgericht mit auf der Richterbank, auch an Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten und Landwirtschaftsgerichten. Bei letzten stehen Konfliktlösungen im Vordergrund, am Landgericht geht es um Schuldigkeit und Strafe.
Die Laien bringen bei Gericht eine nicht-juristische alltägliche Perspektive ein. Während Richter sich oft in juristische Details vertiefen, sollen sie den Blick auf das Ganze behalten. 60.000 Schöffen an den Strafgerichten bzw. bis zu 120.000 Laienrichter:innen an allen Gerichten in Deutschland stehen 21.000 hauptamtlichen Richtern gegenüber.
Alle betonen die Wichtigkeit dieses Ehrenamtes, was sich auch im Stimmrecht ausdrückt: Ehrenamtliche und berufsmäßige Richter sind bei Abstimmungen gleichberechtigt. Einige Kammern sind mit einem Juristen und zwei „Zivilisten“ besetzt – ein Überstimmen wäre also möglich. Aus dieser Macht heraus entsteht die Verantwortung dieses Amtes.
Der Fall im Saal B 173 läuft schon seit einigen Verhandlungstagen. Hier sitzen zwei Schöffen und drei Richter auf der Empore. Der eine Schöffe sitzt direkt neben dem vorsitzenden Richter, der andere abseits hinten rechts, quasi am Katzentisch. Die Laienrichter tragen keine Roben, sie schauen fast noch ernster und konzentrierter.
Der Fall stellt sich ungefähr so dar: Die angeklagte Frau und der Mann haben im großen Stil Impfzertifikate gefälscht und verkauft. Sie hat wohl den Kundenkontakt gemacht, und er brachte die notwendigen Computerkenntnisse mit. Die Einnahmen wurden in virtuelles Geld getauscht, aber bisher nicht gefunden. Auch sind sie keine Geschäftspartner mehr. Dazu wird ein IT-Experte als Zeuge vernommen, der Richter führt die Befragung. Er gibt detaillierte Antworten zu den verschiedenen Wegen, die die Überweisungen in Krypto-Währung genommen haben.
Alfons Kuhn erklärt kurz die Situation: Dies scheint Teil einer längeren Beweisaufnahme zu sein, der IT-Fachmann ist nur einer von vielen Zeugen. Die Befragung ist detailliert und wohl notwendig, weil es kein ausreichendes Schuldeingeständnis gibt.
Was hier in groben Zügen und nur ausschnitthaft beschrieben ist, stellt sich aus der Sicht der Schöffen noch einmal anders dar. Den zwei Beschuldigten werden über 100 Fälschungen vorgeworfen, also eine Vielzahl von Einzelstraftaten. Die Anklage wurde zu Beginn der Verhandlung von der Staatsanwältin verlesen, die Klageschrift bekommen die Laienrichter aber nicht automatisch ausgehändigt. Auch sonst bekommen Schöffen regulär keine Dokumenteneinsicht.
„Schöffen sollten keine juristischen Rechthaber sein“, meint Alfons Kuhn, und trotzdem: „Wenn wir die Ladung bekommen, steht darin nur die Uhrzeit. Wir wissen überhaupt nicht, worum es geht“. Immerhin beginnen die meisten der vorsitzenden Richter die Verhandlung im Beratungszimmer mit einem Vorgespräch. „Wir brauchen diese Information, um überhaupt zu wissen, worauf wir uns da einlassen und worauf wir unser Augenmerk legen müssen, was wir beobachten, was wir hinterfragen sollten.“
Das Bild der gleichberechtigten Richter wirkt unter diesen Vorzeichen schief. Dennoch müssen sich die Schöffen interessiert geben, sie dürfen auf keinen Fall den Anschein der Unaufmerksamkeit aufkommen lassen. Das ist wichtig für die Verfahrenssicherheit.
Die Beweisaufnahme ist langwierig, entlastet aber von der Möglichkeit zu irren.
Jörg Schmitz aus Hanau ist ebenfalls seit 2018 Schöffe. Auch er hat sich freiwillig gemeldet. Er moniert deutlich die Diskrepanz zwischen der Verantwortung der Ehrenamtlichen und den Möglichkeiten, dem Amt gerecht zu werden. Er hat deshalb den YouTube-Kanal „Schöffen-TV“ gegründet, als „publizistische Notwehr“, wie er sagt. Seine Fragen zu seiner Tätigkeit als Schöffe wurden von den Justizbehörden nicht zufriedenstellend beantwortet.
Wer sich als Schöffen verpflichtet, hat das Amt fünf Jahre, und gibt kein Entkommen. Vor 70 Jahren wurde die Rolle der Laienrichter definiert, die Arbeits- und Lebenswelten haben sich jedoch geändert. Jörg Schmitz empfindet dieses Ehrenamt als wichtigen Beitrag „damit der Laden läuft“, gleichzeitig muss es dringend angepasst werden.
Wiederholt stellte er fest, dass viele in der Justiz kein Interesse an der speziellen Situation der Laienrichter haben. Nun befragt er vor der laufenden Kamera ehemalige Richter, Gerichtsreporter, Amtsgerichtsdirektoren, Politiker – und stellt so die notwendige öffentliche Kommunikation her.
In ihre Aufgabenstellung werden die Schöffen, so Jörg Schmitz, nicht weitergehend eingeführt. Das ist nicht nur in Hessen so, sondern in vielen Bundesländern. Wie sollen Schöffen als Korrektiv wirken, ein Gegengewicht zur juristischen Sicht sein, wenn sie nicht wissen, wie ein Verfahren läuft? Erfahrungen sammeln sie erst in den laufenden Verhandlungen.
„Vergleicht man das mit einem Sanitäter…“, merkt Schmitz süffisant an. Dass es juristisches Basiswissen und Verfahrensverständnis braucht, erkennt auch seine Gesprächspartnerin von der SPD in Schöffen-TV an. Aber geht es nicht auch um ein Selbstverständnis, das man braucht, wenn man mit „da oben“ sitzt?
Für eine effektive Setzung und Durchsetzung der Verhaltensregeln ist es dabei nötig, dass die öffentliche Gewalt auf das Verhalten der Mitglieder der jeweiligen Gemeinschaft beschränkend und insbesondere auch mit Zwang einwirken kann.
Heribert Ostendorf
in Kriminalität und Strafrecht, Informationen zur politischen Bildung Nr. 306
Schöffen haben ein verbrieftes Fragerecht, auch in den Verhandlungen. Nur: Wie stellt man Fragen, die nicht tendenziös sind? Was im alltäglichen Leben schon keine leichte Aufgabe ist, würde im Gerichtssaal womöglich schnell als Befangenheit verstanden.
Hasso Lieber, ein weiterer Gesprächspartner von Jörg Schmitz, drängt auf Fortbildungen wie „Fragetechnik in der Hauptverhandlung“. Hasso Lieber war Richter und Rechtsanwalt, aber auch Staatssekretär im Justizministerium in Berlin.
Sein Buch „Fit fürs Schöffenamt“ ist die einzige Lektüre zum Thema. Die Partizipation in der Justiz ist das Thema, das Lieber im Ruhestand aktiv vorantreibt. Im Gespräch mit Schöffen-TV stellt er zentrale Gedanken der Schöffenarbeit auf eine juristische Grundlage.
Die Gleichberechtigung der Richter begründet er auch aus dem Fragerecht, denn: Die Rekonstruktion einer Tat und die nachfolgende juristische Interpretation sind zweierlei. Für den Ablauf sind Plausibilität und Lebenserfahrung entscheidend, und hier sind Laien genauso kompetent wie Berufsrichter.
Die juristischen Einordnungen und Folgen sind hingegen nicht selbsterklärend. Jeder Schöffe sollte sein Recht zum Fragen nutzen, und wenn das Verfahren unklar ist, sollten sie die Verhandlung auch unterbrechen. Die Zauberformel lautet nach Hasso Lieber: „Herr Vorsitzender, ich habe Beratungsbedarf“.
Alfons Kuhn ist keiner von den „schweigenden Beisitzern“. Um sich sein Urteil bilden zu können, geht sein Blick in zwei Richtungen: „Es gibt Zeugen, bei denen ich den Eindruck habe, dass die völlig unglaubwürdig sind. Und das hinterfrage ich auch aktiv.“ Er ergänzt: „Die Aufgaben der Schöffen ist, aufmerksam zu sein und den Richter dazu zu bringen, mit einem zu reden, und zwar in einer verständlichen Sprache, nicht nur in einer Juristensprache.“ Dieses Selbstverständnis hat aber nicht jeder Schöffe.
„Vor Gericht sind oft nicht die Bösen, sondern die Gescheiterten.“
Alfons Kuhn
„Ein gewisses Standing braucht man einem Richter gegenüber schon. Denn die Richter sind – muss man sagen – schon sehr selbstbewusste Leute, die sich oft auch nur ungerne reinreden lassen.“ Das verwundert nicht, wenn man den langen Weg zum Richteramt betrachtet. Das Studium dauert fünfeinhalb Jahre und im zweiten Staatsexamen braucht es für eine Ernennung zum Richteramt eine weit überdurchschnittliche Note. Nur die geringste Zahl aller Jurastudenten kommt in die Nähe dieses Amtes. Alfons Kuhns Erfahrung ist, dass die meisten Richter kooperativ sind, einige davon sogar wirklich interessiert an der Einschätzung der Schöffen.
Dennoch macht es einen Unterschied, ob der gute Wille der Richter die Tätigkeit der Schöffen ermöglicht, oder ob die Rahmenbedingungen des Amtes das strukturell vorsehen. Immerhin sind hier Laien mit der Macht ausgestattet, in das Leben anderer Menschen einschränkend eingreifen zu dürfen.
Unter Druck zu einem Urteil zu kommen, zeigt auch, wie ausgebildet das Rechtsverständnis der Schöffen ist. Auf der einen Seite ist natürlich die Unschuldsvermutung, die ist für Alfons Kuhn erst einmal leitend. Und natürlich werden auch die Umstände der Tat mit in die Beurteilung aufgenommen. Trotzdem braucht es auch eine gesunde Portion Misstrauen, um den Schleier der verschiedenen Erzählungen im Verhandlungssaal zu lüften.
„Der Angeklagten hat ein Vorleben, eine Kindheit, hat alles Mögliche, aber man muss nicht alles entschuldigen. Nach dem Motto «Schwere Kindheit, ich kann mir alles erlauben», das kann nicht sein, das funktioniert nicht.“ Das klingt hart, aber so resolut meint es Alfons Kuhn gar nicht.
Strafe ist niemals Wohltat, mag sie auch noch so gut gemeint sein.
Heribert Ostendorf
in Kriminalität und Strafrecht, Informationen zur politischen Bildung Nr. 306
Bei den Zeugenvernehmungen wird der soziale Hintergrund, vor dem die Tat stattfand, klarer und zugleich brüchiger. Die Erfahrung zeigt, dass Taten selten kühl geplant sind. „Das wären eher die Schlauen, die aber auch seltener vor Gericht landen.“ Eine Sache kommt zur nächsten, und irgendwann ist eine Tat dabei, für die das Gesetz eine Freiheitsstrafe vorsieht.
Auf der anderen Seite: „Viele Menschen tun sich im Leben mit Entscheidungen schwer.“ Als Schöffe, so Kuhn, „sollte man auch den Mut zum Richten haben.“ Im Hinterzimmer, bei den Beratungen über das Urteil, steht bei einigen Laien die Bestrafung im Vordergrund. Nachdem sich alle einig sind, dass der oder die Angeklagten schuldig sind, geht es um die Höhe des Strafmaßes. Bei einem Verfahren am Landgericht mit Schöffen ist meist zwischen zwei und vier Jahre Haft vorgesehen, wobei auch längere Strafen möglich sind.
Der Entzug der Freiheit stellt die schwerste Form der Bestrafung dar und zieht die maximale Veränderung im Leben des Angeklagten nach sich. Alfons Kuhn war zu Beginn seiner Tätigkeit als Schöffe in der Justizvollzugsanstalt Bernau am Chiemsee. Das Gefängnis mit seinen 1.000 Insassen hat bei ihm bleibenden Eindruck hinterlassen. Kuhn ist klar, was diese Strafe heißt: „Wenn einer hinter Gitter muss, dann ist das was Anderes, als wenn er sich zwei Jahre lang bewähren muss.“
Gesellschaftliche Veränderungen sind nicht im Gerichtssaal durch ein Strafurteil herbeizuführen
Heribert Ostendorf
in Kriminalität und Strafrecht, Informationen zur politischen Bildung Nr. 306
Der Blick nach vorne wäre eine andere Perspektive. Dann steht statt Bestrafung die Resozialisierung im Vordergrund. Statistiken besagen, dass nur ein Drittel der zu Gefängnis Verurteilten danach straffrei bleiben. Jugendliche werden sogar 85 Prozent wieder straffällig. Es scheint Alfons Kuhn zu entspannen, dass das Strafmaß am Landgericht München meist am unteren Ende festgelegt wird. Trotzdem bleibt noch ein dritter Aspekt bei der Entscheidung, die sie fällen müssen: Die abschreckende Wirkung, die ein Urteil auch haben soll.
Die Auswahl der Schöffen ist, gerade in Großstädten, ein anonymes, bürokratisches Verfahren. Man kann sich bewerben oder wird von Parteien oder zivilgesellschaftlichen Institutionen vorgeschlagen. Zwei Ausschüsse beschließen die Listen. In kleineren Gemeinden kennt man sich, ansonsten muss auf die Vorschläge vertraut werden.
Seit 2018, so Joachim Wagner, Autor des Buchs „Rechte Richter“, mobilisieren extreme Parteien und Organisationen ihre Mitglieder, sich für das Amt der Schöffen zu bewerben. Auch wenn es bisher keine Anzeichen systematischer Unterwanderung gibt, wird bisher nur überprüft, ob Bewerber Mitglied der DDR-Staatssicherheit waren. Vielleicht auch, weil das Selbstverständnis der juristischen Praxis mit umfangreicher Zeugenbefragung dafür sorgt, eine solide Grundlage für ein Urteil zu haben. Politische Meinungen sollten dann keine Rolle mehr spielen können.
„Am Gericht nehme ich mit, dass ich in andere soziale Umgebungen eintauchen kann, in andere Milieus. Und Gelegenheit habe, mich da einzubringen.“
Alfons Kuhn
Wann ist ein Prozess für Alfons Kuhn gut gelaufen? „Wenn ich nachher das befriedigende Gefühl habe, an einer Entscheidung beteiligt gewesen zu sein, die irgendwo richtig ist. Ich hatte eigentlich bei allen Entscheidungen, die ich gemeinsam mit dem Gericht gefasst habe, immer ein gutes Gefühl am Ende.“
Alfons Kuhn verbreitet Optimismus, was auch daran liegt, dass es sich bei der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen engagiert. Er will, wie Jörg Schmitz von Schöffen-TV, für die Tätigkeiten der Schöffen werben. Im nächsten halben Jahr wird es an den bayerischen Volkshochschulen Informationskurse zum Schöffenamt geben. Vier Termine in München, insgesamt sind es 60 Veranstaltungen, wovon Kuhn ein gutes Drittel selber durchführt.
Neben Fortbildungen für die Schöffen und besserem Austausch untereinander sollte die Altersgrenze aufgehoben werden. Dazu sucht er das Gespräch mit der Politik, die ersten Gespräche laufen. Und auch wenn die Arbeit an den Fälle zum Teil psychisch belastend sind, Alfons Kuhn würde auf alle Fälle weiter machen.
Schöffenwahl 2023
Ab Anfang 2023 kann man sich kann sich bei der eigenen Kommune freiwillig als Schöffe bewerben, oder über Institutionen (Parteien, Gewerkschaften, Vereine…) vorgeschlagen werden. Die nächste Amtsperiode läuft von 2024 bis 2028. Schöffen brauchen die deutsche Staatsbürgerschaft und müssen der deutschen Sprache mächtig sein. Zum Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 ist das Mindestalter 25, Höchstalter 69.
Weiterführende Links:
Webseite zur Schöffenwahl 2023 des DVS
Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen, Landesverband Bayern
Schöffenamt der Landeshauptstadt München
Freistaat Bayern: Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste
Heribert Ostendorf: Kriminalität und Strafrecht
Informationen zur politischen Bildung, Ausgabe 306
Bundeszentrale für Politische Bildung
Fotos: Stephan Vorbrugg